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Lisa Wagener
L.wagener@ihh.de
Absturzsicherung
Sicher in jeder Höhe: Absturzsicherung für professionelle Einsätze
Ob Dach, Gerüst oder Industrieanlage – zuverlässige Absturzsicherung rettet Leben. Wir bieten PSA gegen Absturz, Auffangsysteme und Verbindungsmittel nach aktuellen Normen. Schnell aus dem Herstellerlager lieferbar, inklusive Beratung durch unsere zertifizierten PSA-Experten.
Jetzt die passende Absturzsicherung entdecken und Arbeitssicherheit auf höchstem Niveau umsetzen!
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Absturzsicherung – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Absturzsicherung gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und schützt Personen bei Arbeiten in der Höhe vor lebensgefährlichen Stürzen. Ob auf Dächern, Masten, Gerüsten, Maschinen oder in Schächten – mit der richtigen Ausrüstung lassen sich gesetzliche Vorgaben erfüllen und Mitarbeiter effektiv schützen.
Unsere Produkte zur Absturzsicherung sind normkonform, ergonomisch und auf eine lange Lebensdauer im anspruchsvollen Arbeitsalltag ausgelegt.
Anwendungsbereiche für Absturzsicherung
- Dachdecker-, Zimmerer- und Bauarbeiten
- Industrieanlagen, Silos und Tanks
- Gerüstbau, Fenster- und Fassadenmontage
- Versorgungsunternehmen, Freileitungsarbeiten
- Windkraftanlagen und PV-Montagen
- Arbeiten in Schächten und engen Räumen (Confined Spaces)
Unser Sortiment umfasst
- Auffanggurte – ergonomisch, größenverstellbar, mit Schulter-, Brust- und Beinriemen
- Verbindungsmittel – mit Falldämpfer, elastisch oder mit Seilzug
- Höhensicherungsgeräte (HSG) – automatische Rückholung, große Bewegungsfreiheit
- Anschlagpunkte & Anschlageinrichtungen – mobil oder dauerhaft montierbar
- Rettungs- & Abseilgeräte – für Notfälle oder Höhenrettung
- PSAgA-Sets – Komplettlösungen für typische Anwendungen (z. B. Dacharbeiten)
Gesetzliche Grundlagen & Normen
Alle Produkte erfüllen die Anforderungen der:
- EN 361 – Auffanggurte
- EN 362 – Verbindungselemente (Karabiner, Haken)
- EN 354 / EN 355 / EN 360 – Verbindungsmittel & Falldämpfer
- EN 795 / CEN/TS 16415 – Anschlageinrichtungen
- EN 341 / EN 1496 – Abseil- und Rettungsgeräte
- PSA-Verordnung (EU) 2016/425 – Persönliche Schutzausrüstung
- DGUV Regel 112-198 / 199 – Benutzung von PSAgA
Häufige Fragen (FAQs)
Wann ist eine Absturzsicherung vorgeschrieben?
Immer bei Arbeiten mit Absturzgefahr ab 2 m Höhe – z. B. auf Dächern, Gerüsten, Hebebühnen oder an ungesicherten Kanten.
Was ist der Unterschied zwischen Höhensicherungsgerät und Verbindungsmittel?
Höhensicherungsgeräte arbeiten automatisch (z. B. mit Seilbremse), Verbindungsmittel sind statisch und müssen korrekt platziert sein.
Müssen PSA gegen Absturz regelmäßig geprüft werden?
Ja, mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person – iHH bietet diesen Service ebenfalls an.
Ihre Vorteile mit iHH
- Große Auswahl an zertifizierter PSAgA
- Sofort lieferbar aus unserem zentralen Lager
- Fachberatung & Schulungen durch zertifizierte Experten
- Komplettsets und Sonderlösungen für jede Anforderung
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